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Wir hoffen, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt bei uns wohlgefühlt haben und gut genesen sind. Damit Ihre Rückkehr nach Hause reibungslos verläuft, halten wir für Sie ein Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a SGB V vor.
Zum Entlassmanagement gehören u.a.:
Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.
Um das Entlassmanagement nutzen zu können, bedarf es Ihrer Einwilligung. Die Einwilligungserklärung wird Ihnen bereits bei der Aufnahme bei uns ausgehändigt. Die Erklärung können Sie aber auch unter folgendem Link einsehen und ausdrucken (Link).
Haben Sie weitere Fragen, so können Sie unser Entlassmanagement wie folgt erreichen:
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